Kunigunde darf nicht sterben (Nr. 334)

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Das Ehepaar Hans-Dietrich und Eleonore-Marie Kellermann haben sich zu erstaunlich günstigen Konditionen einen alten Bauernhof auf dem Lande gekauft. Mit diesem neuen Domizil haben sie große Pläne.

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Das Ehepaar Hans-Dietrich und Eleonore-Marie Kellermann haben sich zu erstaunlich günstigen Konditionen einen alten Bauernhof auf dem Lande gekauft. Mit diesem neuen Domizil haben sie große Pläne. Durch weitreichende Umbau- und Renovierungsmaßnahmen wollen sie für sich aus dem alten Gemäuer ein Refugium in der Ruhe und Abgeschiedenheit auf dem Lande erstellen. Bei dem Kaufvertrag hat Herr Kellermann aber leider übersehen, dass darin für die alte Magd Kathi Reißzahn ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen ist. Neben allerlei Kleingetier beherbergt der Hof noch das alte Hausschwein Kunigunde, das nach dem letzten Willen des verstorbenen Bauern hier ihr Gnadenbrot erhält und von der Magd Kathi versorgt wird. Die Kellermanns sind bemüht die Magd Kathi, die Kunigunde und das andere Viehzeug vom Hof zu bekommen, da sie sich durch deren Anwesenheit in ihrer Lebensqualität unerträglich gestört fühlen. Unterstützt werden sie darin durch ihren Rechtsanwalt von Stetten. Kathi will sich und die Kunigunde aber nicht so einfach vertreiben lassen. Hilfe erhält sie durch ihren guten Bekannten Hubert Merk und ihre Nichte Steffi Reißzahn. Zwischen den beiden Parteien beginnt ein Ringen auf Hauen und Stechen.

Technische Daten

Genre
Lustspiel
Erscheinungsjahr
2018
Autor
Hollitzer Herbert
Akte
3
Damen
3
Herren
3
Bühnenbildanzahl
1
Bühnenbild
innen
Spieldauer
90-120min
Musik
nein
Subvertrieb
Reinehr
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